Lakeside Taxi | Zuverlässeg & Komfortabel Unterwegs


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lakeside Taxi GmbH

(Stand: April 2024)

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Lakeside Taxi GmbH mit Sitz in 8703 Erlenbach, Schweiz (nachfolgend „Auftragnehmerin“).

  • Vertragsabschluss:
    Mit der Buchung einer Fahrt – sei es telefonisch, schriftlich, online oder mündlich – kommt ein rechtsverbindlicher Beförderungsvertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) zustande.
    Die Buchung begründet zugleich die automatische Akzeptanz dieser AGB sowie der jeweils gültigen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
    Diese Bestimmungen sind in jedem Fahrzeug gut sichtbar ausgehängt und jederzeit auf der Firmenwebseite abrufbar.
  • Abweichende Bedingungen:
    Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der Auftragnehmerin bestätigt wurden.

2. Informations- und Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Auftragserteilung sämtliche für die Durchführung relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Hierzu zählen insbesondere:

  • Persönliche Angaben (Name, vollständige Adresse, Telefonnummer)
  • Anzahl und Identität der zu befördernden Personen
  • Genaue Abhol- und Zieladressen sowie Terminangaben
  • Besondere Anforderungen (z. B. Kindersitze, barrierefreier Transport, Gepäck)

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben berechtigen die Auftragnehmerin, den Auftrag bis zur Klärung zurückzuweisen oder zusätzliche Kosten zu berechnen. Der Auftraggeber haftet für etwaige Folgeschäden aufgrund fehlerhafter oder verspäteter Angaben.

3. Preise und Leistungsumfang

  • Tarife:
    Es gelten die am Tag der Leistungserbringung gültigen Tarife und Preislisten, sofern nichts anders schriftlich vereinbart wurde. Für Pauschalangebote gilt der konkret definierte Leistungsumfang.
  • Inklusive Leistungen:
    Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die zum Zeitpunkt gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Weitere Leistungen oder Sonderwünsche bedürfen einer separaten Vereinbarung.

4. Zahlungsbedingungen und Mahnwesen

  • Zahlungsfälligkeit:
    Der Rechnungsbetrag wird unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung fällig und ist ohne Abzug zu bezahlen. Mögliche Zahlungsarten umfassen Barzahlung, Kredit-/Debitkartenzahlung oder, nach vorheriger Zustimmung, Zahlung per Rechnung.
  • Zahlungsfrist:
    Der offene Betrag ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung gemäß Art. 102 Abs. 1 OR automatisch in Verzug.
  • Verzugszinsen:
    Ab dem Eintritt des Verzugs wird ein Verzugszins von 5 % p. a. gemäß Art. 104 OR berechnet.
  • Mahngebühren:
    Zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche ist die Auftragnehmerin berechtigt, folgende Mahngebühren zu erheben:
    • Erste Mahnung: CHF 30.00
    • Zweite Mahnung: CHF 30.00
    • Dritte Mahnung: CHF 30.00

Die Auftragnehmerin kann fortlaufend Mahnungen ausstellen, solange die Forderung – inklusive Mahngebühren – nicht vollständig beglichen ist.


Wichtig: Teilzahlungen ohne die Berücksichtigung der bereits entstandenen Mahngebühren gelten als unvollständig. In diesem Fall behält sich die Auftragnehmerin ausdrücklich vor, die Differenz als zusätzliche Mahngebühr erneut in Rechnung zu stellen, bis der Gesamtbetrag beglichen ist.

  • Rechtliche Grundlage:
    Diese Regelungen stützen sich auf die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) und lassen sich im Streitfall gerichtlich durchsetzen. Bei weiterem Zahlungsverzug behalten wir uns vor, ohne weitere Ankündigung die offene Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben, wobei sämtliche daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers gehen.

5. Rücktritt, Stornierung und Verspätung

  • Rücktritt durch den Auftraggeber:
    Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von der Auftragnehmerin ausdrücklich bestätigt wird.
  • Stornobedingungen:
    • Bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn: Der Auftraggeber hat 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen.
    • No-Show oder verspätetes Erscheinen (über 15 Minuten nach vereinbarter Abholzeit): Neben dem vereinbarten Fahrpreis werden zusätzlich Warte- und Betriebskosten fällig.
  • Verspätung des Auftraggebers:
    Bei Überschreitung der vereinbarten Abholzeit um mehr als 15 Minuten berechnet die Auftragnehmerin eine Wartepauschale von CHF 5.00 pro Minute ab der 16. Minute.
    In diesem Fall kann der Vertrag durch die Auftragnehmerin einseitig beendet werden.

6. Pflichten und Verhalten der Fahrgäste

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für das ordnungsgemäße Verhalten aller beförderten Personen Sorge zu tragen. Insbesondere gilt:

  • Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und das Anschnallen aller Fahrgäste.
  • Die Befolgung der Anweisungen des Fahrpersonals oder Chauffeurs.
  • Der schonende Umgang mit den Fahrzeugen; Beschädigungen oder übermäßige Verschmutzungen (z. B. durch Verschütten, Rauchen, unsachgemäßen Transport von Haustieren) führen zu zusätzlichen Kosten – bei Verunreinigungen wird eine Reinigungspauschale von bis zu CHF 250.00 in Rechnung gestellt.

Bei Missachtung dieser Pflichten behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, den Transport sofort zu beenden, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung besteht.

7. Beförderungsausschluss

Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn:

  • Der Auftraggeber oder die beförderten Personen das Fahrzeug unsachgemäß behandeln oder die Sicherheit gefährden.
  • Der Auftraggeber vollständige oder korrekte Informationen nicht liefert.
  • Auffälligkeiten wie offensichtliche alkoholische Beeinflussung, aggressives Verhalten oder andere Umstände vorliegen, die eine sichere Beförderung unmöglich machen.

Ein Beförderungsausschluss führt zu keinem Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen.

8. Haftung und Leistungsstörungen

  • Haftungsbeschränkung:
    Die Haftung der Auftragnehmerin beschränkt sich ausschließlich auf Fälle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
    Die Haftung ist ferner auf den tatsächlich gezahlten Auftragswert begrenzt.
  • Leistungsstörungen:
    Bei Verspätungen, Ausfällen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder eine Ersatzleistung.
    In solchen Fällen ist die Auftragnehmerin berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug einzusetzen oder den Vertrag ohne weitere Verpflichtungen zu beenden.

9. Schadenanzeige und Verjährung

  • Erkennbare Schäden an Fahrzeugen oder deren Innenausstattung sind unverzüglich nach Fahrtende schriftlich anzuzeigen.
  • Verdeckte oder erst später erkennbare Schäden müssen innerhalb von 48 Stunden schriftlich geltend gemacht werden.
  • Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche Fristen längere Zeiträume vorsehen.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Aufträge und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im notwendigen Umfang, beispielsweise an Zahlungsdienstleister oder Subunternehmer. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

  • Erfüllungsort:
    Alle Leistungen gelten als am Sitz der Auftragnehmerin erbracht.
  • Gerichtsstand:
    Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird der Gerichtsstand Meilen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
  • Rechtswahl:
    Es gilt ausschließlich das Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.